Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis


Unter Achtung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) und Berücksichtigung der Empfehlungen in der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom 03.07.2013 sowie der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG aus September 2019 hat sich die MSB RDI Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auferlegt. Die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der MSB RDI sind von der DFG geprüft und genehmigt (April 2022).

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Forschung muss die MSB RDI sich vor wissenschaftlichem Fehlverhalten schützen und entsprechende präventive Vorkehrungen treffen. Aus diesem Grund wird an der MSB RDI jeder konkrete Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten geprüft. Sollte sich nach Klärung des Sachverhalts der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.

Wissenschaftler:innen an der MSB RDI haben die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson für die Wissenschaft der MSB RDI zu wenden, welche als neutrale, unabhängige Vertrauensperson zum Thema wissenschaftliches Fehlverhalten berät.