Alle Studiengänge an der HMU sind durch die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus ist Ihr Abschluss nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.
Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass Verbindlichkeit der Universität gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen durchgeführt. Dazu wurde der Akkreditierungsrat eingerichtet, der Agenturen zur Begutachtung bzw. zur Akkreditierung bevollmächtigen darf. Die HMU hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.
Die AHPGS führt an der HMU sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,
- dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,·
- ob die Universität die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten
- ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.
Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf acht Jahre. Anschließend wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet und für weitere acht Jahren reakkreditiert.
Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,
- ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
- ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
- ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
- ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.
Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.