Die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelorstudiengänge sind in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 9 BbgHG.
Was beinhaltet der § 9 BbgHG im Detail?
Das Brandenburgische Hochschulgesetz formuliert im §9, dass neben der allgemeinen Hochschulreife u.a. auch die folgenden Qualifikationen zur Zugangsberechtigung führen:
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die (auch fachgebundene) Fachhochschulreife,
- der berufsqualifizierende Hochschulabschluss,
- die Meisterprüfung und vergleichbare Weiterbildungen,
- der Fachschulabschluss oder
- der Abschluss der Sekundarstufe I zusammen mit einer geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach erworbener mindestens zweijähriger Berufserfahrung.
Den kompletten Gesetzestext des § 9 BbgHG finden Sie hier. Für detaillierte Fragen steht Ihnen unsere Studienberatung gerne zur Verfügung.
Der Teilzeitstudiengang Medizinpädagogik spricht zudem darüber hinaus gezielt Studieninteressierte mit einer geschlossenen Berufsausbildung in einem Fachberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder vergleichbarem Abschluss an.
Ausführliche weitergehende Informationen bietet der Online-Studienführer www.studieren-ohne-abitur.de.