Das Stipendienprogramm der MSH bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, sich für einen (Teil-)Erlass der Studiengebühren zu bewerben. Sie können in Form eines Kurzzeitstipendiums auch Unterstützung beantragen, zum Beispiel für
- Reisekosten oder Anmeldegebühren zur aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen,
- Kosten, die entstehen, wenn Sie im Rahmen eines eigenen Forschungsprojekts Datenerhebungen oder Recherchen von besonderer Relevanz durchführen,
- Publikationszuschüsse, für die Veröffentlichung eigener wissenschaftlicher Arbeiten.
Zentrales Auswahlkriterium ist die schlüssige Darlegung Ihres Bedarfs, Ihrer Motivation und des Nutzens einer Förderung für die MSH.
Weitere Informationen zu den hochschuleigenen Stipendien
Promotionsstipendien der MSH
Als staatlich anerkannte private Hochschule verfügt die MSH aufgrund von hochschulrechtlichen Bestimmungen aktuell noch nicht über ein eigenes Promotionsrecht. Jedoch besteht die Möglichkeit, in Kooperation mit einer anderen Universität, die das Promotionsrecht hat, zu promovieren. Die fachliche Betreuung wird dabei durch eine:n Professor:in der MSH übernommen und die Promotionsarbeit an einer Kooperationsuniversität eingereicht.
Um Promovierenden in dieser Qualifikationsphase auch die wirtschaftliche Sicherheit zu geben, sich voll auf die wissenschaftliche Arbeit konzentrieren zu können, vergibt die MSH Promotionsstipendien. Die Bewerbung erfolgt unter Einreichung eines Abstracts und Zeitplans.
Weiterführende Informationen zu den genauen Abläufen und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der fakultätsübergreifenden Verfahrensregelung und Informationen für Studierende zu Stipendien, Förderprogrammen und Bildungsfonds, die Ihnen im Trainex E-Campus zur Verfügung steht. Die Bewerberinnen und Bewerber auf ein Promotionsstipendium müssen ihre Antragsunterlagen nach Rücksprache mit ihrem MSH-Betreuer bzw. ihrer MSH-Betreuerin gesammelt in einer PDF über das Postfach stipendien(at)medicalschool-hamburg.de einreichen.