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Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
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Erlaubt

Angebote für Promovierende und
wissenschaftliche Mitarbeitende


Graduate School an der MSH

Die Promotion ist der Ausgangspunkt jeder wissenschaftlichen Laufbahn. Sie ist der einzige
Abschluss, der weltweit sowohl im akademischen Sektor als auch von der Wirtschaft anerkannt wird. Angebote für Promovierende sind daher ein wichtiger Baustein in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der MSH.

Die Graduate School ist die zentrale Serviceeinrichtung der MSH zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Sie informiert, fördert und vernetzt Promovierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Postdocs der Hochschule und unterstützt die Lehrenden bei der individuellen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Der Graduate School ist ein strukturiertes Promotionsprogramm zugeordnet, in dem die spezifischen Kompetenzen dieser Qualifikationsphase gefördert werden und der wissenschaftliche Nachwuchs optimal für einen akademischen Karriereweg und universitäre Führungspositionen ausgebildet wird.

Individuelles Beratungsangebot für Studierende in Masterstudiengängen

Wie kann ich promovieren? Ist Forschung etwas für mich? Welche Karrierewege gibt es in der Forschung?

Zu solchen und ähnlichen Fragen bieten wir individuelle Beratung für wissenschaftlich interessierte Studierende in Masterstudiengängen. Rufen Sie uns gern an zur telefonischen Beratung. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.

Nachwuchsförderung
Dr. Paul Kaiser

Mobil: 0170 48 71 053
E-Mail schreiben

Promotionsprogramm

Der Aufbau eines teilstrukturierten, 6-semestrigen Promotionsstudiums, in dem Promotionsprozesse koordiniert, gefördert und unterstützt werden, ist ein langfristiges Ziel der MSH. Das hier zusammengefasste Promotionsprogramm stellt die Pilotphase eines zukünftigen Promotionsstudiums dar, in dem Programmbestandteile den bereits aktuell an der MSH forschenden Promovenden zugänglich gemacht werden. Das Promotionsprogramm richtet sich an Promovenden, die in Einzelprojekten, auf Qualifikationsstellen der MSH oder in Drittmittelprojekten an der MSH tätig sind.

Das Promotionsprogramm richtet sich an:

  • Wissenschaftliche Mitarbeitende auf einer Qualifikationsstelle der MSH
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende der MSH in einem durch Drittmittel finanziertem Forschungsprojekt
  • Assoziierte Promovenden mit Promotionsbetreuer:in an der Hochschule
  • Promovenden anderer Hochschulen mit Interesse an den angebotenen Programmbestandteilen

Das Promotionsprogramm an der MSH wird turnusmäßig über einen Zeitraum von 6 Semestern hinweg wiederholt und beinhaltet die folgenden Kurse*:

M1 Scientific Publishing
M2 Wissenschaftliche Vortragskompetenz
M3 Führungs- und Managementkompetenzen
M4 Hochschuldidaktik I
M5 Hochschuldidaktik II
M6 Hochschuldidaktik III
M7 Wissenschaftstheorie und Ethik
M8 Fachspezifische Methodenvertiefung
M9 Design Thinking/ Forschungsdesign
M10 Antragsstellung und Ethikantrag
M11 Mittelverwendung und Controlling in Forschungsprojekten
M12 Journal Club
M13 Promotionskolloquium

*Änderungen vorbehalten, Aktualisierung einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters für das darauffolgende Studienjahr.

Promotionsstipendium

Um Promovierenden in dieser Qualifikationsphase auch die wirtschaftliche Sicherheit zu geben, sich voll auf die Doktorarbeit konzentrieren zu können, vergibt die MSH auf Antrag Promotionsstipendien aus hochschuleigenem Budget. Ein Rechtsanspruch auf ein Promotionsstipendium besteht nicht. Stipendiat:innen erhalten einen monatlichen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten. Die Bewerbung erfolgt unter Einreichung eines Abstracts und Zeitplans.

Die Dauer der Förderung liegt grundsätzlich zunächst bei zwei Jahren. Auf der Grundlage eines Antrags und eines ausführlichen Berichts kann das Stipendium danach noch verlängert werden.

MSH-Promotionsstipendium

Als Bestandteil ihres Engagements für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung vergibt die MSH Promotionsstipendien an Absolvierende mit herausragenden Studien- und Prüfungsleistungen, deren Arbeit sich durch ein hohes Maß an Motivation, Engagement und Innovativität auszeichnet. Ziel der MSH Promotionsstipendien ist es, Promovierenden in der Qualifikationsphase die wirtschaftliche Sicherheit zu geben, sich grundlegend auf ihre Promotion konzentrieren zu können und ihnen den Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere zu erleichtern.

Die Dauer der Förderung liegt grundsätzlich zunächst bei zwei Jahren. Auf der Grundlage eines Antrags und eines ausführlichen Berichts kann das Stipendium danach noch verlängert werden.

Stichtage für die Einreichung von Neu- und Fortsetzungsanträgen:

  • 15.01. für eine Förderung ab dem darauffolgenden Sommersemester
  • 15.07. für eine Förderung ab dem darauffolgenden Wintersemester

Weiterführende Informationen zu den genauen Abläufen und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der fakultätsübergreifendenVerfahrensregelung und Informationen für Studierende zu Stipendien, Förderprogrammen und Bildungsfonds, die Ihnen im Trainex E-Campus zur Verfügung steht.

Die Bewerberinnen und Bewerber auf ein Promotionsstipendium müssen ihre Antragsunterlagen nach Rücksprache mit ihrem MSH-Betreuer bzw. ihrer MSH-Betreuerin gesammelt in einer PDF über das Postfach stipendien(at)medicalschool-hamburg.de einreichen.

Stipendium zur Förderung von medizinischen Promotionen

Als weiteren Bestandteil ihres Engagements für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung vergibt die MSH Stipendien für medizinische Promotionen / Promotionsanwärter:innen. Ziel der medizinischen Promotionsstipendien ist es, den Stipendiat:innen die wirtschaftliche Sicherheit zur Vorbereitung ihrer Promotion während des zweiten Studienabschnitts im Studiengang Humanmedizin zu geben und ihnen den Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere zu erleichtern.

Auf das Stipendium zur Förderung von medizinischen Promotionen können sich Promotionsanwärter:innen unter den Studierenden der Humanmedizin an der MSH im zweiten Studienabschnitt bewerben. Eine Betreuungsvereinbarung sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen. Eine Förderung kann nicht gewährt werden, wenn der bzw. dem Studierenden für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von der MSH erhält oder ihr bzw. ihm eine andere Förderung bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bewilligt wurde.

Stichtage für die Einreichung von Neu- und Fortsetzungsanträgen:

  • 15.01. für eine Förderung ab dem darauffolgenden Sommersemester
  • 15.07. für eine Förderung ab dem darauffolgenden Wintersemester

Weiterführende Informationen zu den genauen Abläufen und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der fakultätsübergreifendenVerfahrensregelung und Informationen für Studierende zu Stipendien, Förderprogrammen und Bildungsfonds, die Ihnen im Trainex E-Campus zur Verfügung steht.

Die Bewerberinnen und Bewerber auf ein Promotionsstipendium müssen ihre Antragsunterlagen nach Rücksprache mit ihrem MSH-Betreuer bzw. ihrer MSH-Betreuerin gesammelt in einer PDF über das Postfach stipendien(at)medicalschool-hamburg.de einreichen.

Promotionsrecht an der MSH

Die MSH hat zurzeit kein eigenes Promotionsrecht. An unserer Hochschule promovieren seit Jahren viele Absolvierenden der MSH und anderen Hochschulen in Kooperation mit Universitäten, die das Promotionsrecht haben. Eine Beantragung des Promotionsrechts an der MSH ist in Planung.

Unsere FAQs zum Promotionsprogramm
Wie kann ich an der MSH promovieren?

MSH verfügt derzeit über ein individuelles, kooperatives Promotionsrecht, d.h. Sie haben die Möglichkeit, in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Universität Ihrer Wahl an der MSH zu promovieren.

Ihr:e Zweitbetreuer:in ist in diesem Fall ein:e hauptamtlich an der MSH tätige:r Professor:in, der/die auch die inhaltliche Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt. Die formale Erstgutachterschaft ist an der kooperierenden Universität angesiedelt, an deren Promotionsordnung sich Ihr Verfahren orientiert.

Wie finde ich eine Betreuungsperson für meine Promotion?

Aktuelle Forschungsthemen und -projekte sind auf der Homepage der MSH ausgeschrieben. Kontaktieren Sie gern die jeweils genannte Ansprechperson des Forschungsclusters.

Ihr:e Betreuer:in an der MSH unterstützt Sie daraufhin bei der Suche nach einer Kooperationsuniversität und eines/einer Erstgutachters/Erstgutachterin.

Wie lange dauert eine Promotion?

Durchschnittlich nimmt eine Promotion vier Jahre in Anspruch. Ziel ist es, eine wissenschaftliche Weiterbildung in Form der Promotion durch strukturierte Promotionsprogramme innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme einer Promotion erfüllen?

Um mit der Promotion beginnen zu können, wird der Nachweis eines einschlägigen universitäreren Hochschulabschlusses in Form eines Diploms, Magisters, Staatsexamens oder Masters vorausgesetzt. Außerdem sollten Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, in der Regel mindestens Sprachniveau B2. Bezüglich weiterer Voraussetzungen oder Eignungskriterien informieren Sie sich bitte über die Promotionsordnung der kooperierenden Universität.

Welche Meilensteine muss ich während meiner Promotion erreichen?

1. Das Exposé: Themenfindung, Herausarbeiten der wissenschaftlichen Fragestellung als Basis für den Dialog zwischen Promovend und Betreuungsperson, inhaltlicher und zeitlicher Projektplan

2. Die Betreuungsvereinbarung: Spiegelt Anforderungen und Erwartungen der Promovierenden und der Betreuungspersonen wider.

3. Die Annahme als Promovend*: ausgearbeitete Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Zweitbetreuer:in sowie Einschreibung bei Kooperationsuniversität inkl. Bekanntgabe des Themas und der Erstbetreuungsperson

4. Verfassen einer Dissertation*: Monografie - 200 bis 300 Seiten oder kumulative Dissertation - Verschriftlichung der Forschungsergebnisse in Form von Artikeln zur Publikation in Fachzeitschriften, hierbei verschiedene Anforderungen an den Publikationsstatus (eingereicht / unter Begutachtung / angenommen)

5. Einreichung und Begutachtung: Begutachtet und benotet wird die Dissertation von der Betreuungsperson der MSH und dem/der Erstgutachter:in der Kooperationsuniversität.

6. Verteidigung und Benotung*: Verteidigung/Disputation (mündliche Prüfung) -Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und eine nachfolgende wissenschaftliche Diskussion zwischen dem/der Promovenden, den Betreuungspersonen und ggf. weiteren Fakultätsangehörigen sowie auswertigen Gutachter:innen, Rigorosums - neben dem Dissertationsthema werden auch weitere Fächer geprüft.

7. Publikation der Dissertation*: Je nach Art der Promotion können Veröffentlichungskosten auf Sie zukommen. Bei der Veröffentlichung einer Monografie in einem Buchverlag - 2.000 bis 3.000 €, bei einer kumulativen Dissertation hängen die Kosten vom jeweiligen Journal ab, in dem die wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht werden sollen. Diese Kosten werden unter Umständen durch eingeworbene Drittmittel gedeckt. Unter Umständen zählt die Dissertation als veröffentlicht, wenn die Universitätsbibliothek eine bestimmte Anzahl von Exemplaren zur Verfügung stellt. Generell gibt es auch die Möglichkeit, Dissertationen online kostenfrei zu veröffentlichen (bitte der Promotionsordnung der Kooperationsuniversität entnehmen).

Sehr häufig sehen die Promotionsordnungen der Universitäten eine elektronische Publikationsmöglichkeit vor, die in der Regel von der jeweiligen Universitätsbibliothek abgewickelt wird und sehr geringe bzw. gar keine Kosten verursacht.

8. Verleihung des Doktortitels: erst nach erfolgter Publikation und Aushändigung der Promotionsurkunde darf der Doktortitel geführt werden, die Titel-Bezeichnung hängt von der Kooperationsuniversität ab, möglich sind beispielsweise Dr. phil. (vorrangig in den Geistes- und Sozialwissenschaften), Dr. med. (in der Medizin) oder Dr. rer. nat. (vor allem in den Naturwissenschaften) bzw. der angloamerikanische Titel PhD (bei Promotionsverfahren im angloamerikanischen Raum gebräuchlicher Titel, zunehmend ist der Erwerb auch in Deutschland möglich).

*Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Universität Ihres/Ihrer Erstgutachters/Erstgutachterin.

Welche Veranstaltungen muss ich während meiner Promotion besuchen?

Die Kooperationsuniversität der MSH gibt unter Umständen ein strukturiertes Promotionsprogramm vor im Rahmen dessen Sie eine bestimmte Anzahl von Credit Points sammeln müssen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Universität Ihres/Ihrer Erstgutachters/Erstgutachterin.

Die MSH bietet eigene Veranstaltungen an, die Sie sich gegebenenfalls bei der kooperierenden Universität anrechnen lassen können. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der Universität Ihres/Ihrer Erstgutachters/Erstgutachterin, ob eine Anrechnung möglich ist.

Neben einem regelmäßigen Journalclub und Forschungskolloquium besteht an der MSH die Möglichkeit, viele weitere Veranstaltungen zu besuchen, um Ihrer Dissertation vorzustellen, zu diskutieren und sich im Forschungsalltag austauschen.

Welche Rahmenbedingungen einer Promotion gibt es?

Im Folgenden sind verschiedene Rahmenbedingungen aufgelistet, die bei einer Promotion möglich sind:

Bei der freien Promotion: In der Regel widmen Sie sich parallel zu einer beruflichen Position außerhalb der Hochschule Ihrer Promotion. Diese Form gilt zeitlich als am flexibelsten. Hier ergibt sich der größte Spielraum bei der Themenwahl.

Stipendium: Hier ist das Promotionsthema grundsätzlich frei wählbar. Stipendien werden z.B. im Rahmen von Graduiertenschulen bzw. -kollegs an staatlichen Universitäten vergeben, aber auch durch die zwölf staatlich geförderten Begabtenförderwerke. Außerdem existieren Stiftungen von Unternehmen oder Privatpersonen, bei denen sich die Fördermöglichkeiten häufig auf ein bestimmtes Thema beziehen. Voraussetzungen: sehr gute Noten im Studium, ein weitergehendes gesellschaftliches Engagement.

Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in: Die thematische Ausrichtung der Dissertation ist häufig durch das Forschungscluster, in dem die Stelle angesiedelt ist, grob vorgegeben, z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten. Außerdem werden oft Tätigkeiten in der Lehre gewünscht.

Welche Kosten kommen während der Promotion auf mich zu?

Die Kosten einer Promotion sind abhängig von der Promotionsordnung der Kooperationsuniversität der MSH. Es können beispielsweise Studiengebühren im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen anfallen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der kooperierenden Universität.

In der Regel ist das Gehalt von Promovierenden verglichen mit dem von Kommiliton:innen, die direkt den Weg ins Berufsleben einschlagen, oft geringer. Damit müssen Sie sich - und ggf. die ganze Familie - für die nächsten Jahre arrangieren können.

Je nach Art der Promotion können Veröffentlichungskosten auf Sie zukommen. Bei der Veröffentlichung einer Monografie in einem Buchverlag: 2.000 bis 3.000 €. Bei einer kumulativen Dissertation hängen die Kosten vom jeweiligen Journal ab, in dem die wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht werden sollen. Ggf. können diese Kosten durch eingeworbene Drittmittelgelder gedeckt werden.

Sehr häufig sehen die Promotionsordnungen der Universitäten eine elektronische Publikationsmöglichkeit vor, die in der Regel von der jeweiligen Universitätsbibliothek abgewickelt wird und sehr geringe bzw. gar keine Kosten verursacht.

Gibt es finanzielle Unterstützung in Form eines Promotionsstipendiums?

Die MSH fördert besonders motivierte und engagierte Promovenden beim erfolgreichen Abschluss ihres Promotionsverfahrens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stipendiat:innen erhalten einen monatlichen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten. Die Bewerbung erfolgt unter Einreichung folgender Unterlagen:

  • Exposé
  • Zeitplan
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Finanzierungsplan
  • Studienabschlusszeugnis
  • ggf. Empfehlungsschreiben
  • ggf. Nachweis sozialen Engagements (sowohl vergütet, als auch ehrenamtlich)
In welchem Bereich kann ich promovieren?

In allen an der MSH existierenden Forschungsclustern ist eine Promotion möglich. Aktuelle Forschungsthemen und -projekte sind auf der Homepage der MSH ausgeschrieben. Kontaktieren Sie gern die jeweils genannten Ansprechpartner:innen des Forschungsclusters.

Welcher Titel wird mir verliehen?

Die Titel-Bezeichnung hängt von der jeweiligen Kooperationsuniversität ab. Möglich sind beispielsweise Dr. phil. (vorrangig in den Geistes- und Sozialwissenschaften), Dr. med. (in der Medizin) oder Dr. rer. nat. (vor allem in den Naturwissenschaften). Bei Promotionsprojekten unter Beteiligung einer internationalen Universität gibt es auch die Möglichkeit, den angloamerikanischen Titel PhD zu erwerben.