1. Das Exposé: Themenfindung, Herausarbeiten der wissenschaftlichen Fragestellung als Basis für den Dialog zwischen Promovend und Betreuungsperson, inhaltlicher und zeitlicher Projektplan
2. Die Betreuungsvereinbarung: Spiegelt Anforderungen und Erwartungen der Promovierenden und der Betreuungspersonen wider.
3. Die Annahme als Promovend*: ausgearbeitete Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Zweitbetreuer:in sowie Einschreibung bei Kooperationsuniversität inkl. Bekanntgabe des Themas und der Erstbetreuungsperson
4. Verfassen einer Dissertation*: Monografie - 200 bis 300 Seiten oder kumulative Dissertation - Verschriftlichung der Forschungsergebnisse in Form von Artikeln zur Publikation in Fachzeitschriften, hierbei verschiedene Anforderungen an den Publikationsstatus (eingereicht / unter Begutachtung / angenommen)
5. Einreichung und Begutachtung: Begutachtet und benotet wird die Dissertation von der Betreuungsperson der MSH und dem/der Erstgutachter:in der Kooperationsuniversität.
6. Verteidigung und Benotung*: Verteidigung/Disputation (mündliche Prüfung) -Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und eine nachfolgende wissenschaftliche Diskussion zwischen dem/der Promovenden, den Betreuungspersonen und ggf. weiteren Fakultätsangehörigen sowie auswertigen Gutachter:innen, Rigorosums - neben dem Dissertationsthema werden auch weitere Fächer geprüft.
7. Publikation der Dissertation*: Je nach Art der Promotion können Veröffentlichungskosten auf Sie zukommen. Bei der Veröffentlichung einer Monografie in einem Buchverlag - 2.000 bis 3.000 €, bei einer kumulativen Dissertation hängen die Kosten vom jeweiligen Journal ab, in dem die wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht werden sollen. Diese Kosten werden unter Umständen durch eingeworbene Drittmittel gedeckt. Unter Umständen zählt die Dissertation als veröffentlicht, wenn die Universitätsbibliothek eine bestimmte Anzahl von Exemplaren zur Verfügung stellt. Generell gibt es auch die Möglichkeit, Dissertationen online kostenfrei zu veröffentlichen (bitte der Promotionsordnung der Kooperationsuniversität entnehmen).
Sehr häufig sehen die Promotionsordnungen der Universitäten eine elektronische Publikationsmöglichkeit vor, die in der Regel von der jeweiligen Universitätsbibliothek abgewickelt wird und sehr geringe bzw. gar keine Kosten verursacht.
8. Verleihung des Doktortitels: erst nach erfolgter Publikation und Aushändigung der Promotionsurkunde darf der Doktortitel geführt werden, die Titel-Bezeichnung hängt von der Kooperationsuniversität ab, möglich sind beispielsweise Dr. phil. (vorrangig in den Geistes- und Sozialwissenschaften), Dr. med. (in der Medizin) oder Dr. rer. nat. (vor allem in den Naturwissenschaften) bzw. der angloamerikanische Titel PhD (bei Promotionsverfahren im angloamerikanischen Raum gebräuchlicher Titel, zunehmend ist der Erwerb auch in Deutschland möglich).
*Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Universität Ihres/Ihrer Erstgutachters/Erstgutachterin.