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Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
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Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Hubspot
Technischer Name __hssc,hubspotutk,__hstc,__cf_bm,__hssrc
Anbieter Hubspot
Ablauf in Tagen 180
Datenschutz https://legal.hubspot.com/privacy-policy
Zweck Marketing, Statistiken, Analyse, Optimierung
Erlaubt
Name Google-Tag-Manager
Technischer Name _dc_gtm_UA-12224405-1,_ga,_ga_SF4JZ18XC1,_gcl_au,_gid
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt

Wer bezahlt meine Behandlung?


Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.

Hierfür lesen wir bei gesetzlich Krankenversicherten die Versichertenkarte ein. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung durch Ihren/Ihrer Therapeut:in von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Als privatversicherte Person, beihilfeberechtigte Beamt:in oder Selbstzahler:in wird Ihnen eine Behandlungsrechnung quartalsweise erstellt, die Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger:in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse anzufragen, in welchen Umfang diese Leistungen übernimmt und ob sie Ihnen entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zur Verfügung stellen können. So können wir bei der Diagnostik und Behandlungsplanung dies direkt berücksichtigen.

Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Ihnen privat getragen werden.